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   BFH, 11.08.2010 - VIII B 68/10   

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https://dejure.org/2010,11853
BFH, 11.08.2010 - VIII B 68/10 (https://dejure.org/2010,11853)
BFH, Entscheidung vom 11.08.2010 - VIII B 68/10 (https://dejure.org/2010,11853)
BFH, Entscheidung vom 11. August 2010 - VIII B 68/10 (https://dejure.org/2010,11853)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Auslegung der Reichweite einer tatsächlichen Verständigung hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • openjur.de

    Auslegung der Reichweite einer tatsächlichen Verständigung hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Auslegung der Reichweite einer tatsächlichen Verständigung hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    Auslegung der Reichweite einer tatsächlichen Verständigung hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Auslegung der Reichweite einer tatsächlichen Verständigung hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Auslegung der Reichweite einer tatsächlichen Verständigung hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • rewis.io

    Auslegung der Reichweite einer tatsächlichen Verständigung hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung der Reichweite einer tatsächlichen Verständigung hat keine grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zulassung der Revision bei der Frage der steuerrechtlichen Zurechnung von Guthaben auf schweizerischen Nummernkonten

  • datenbank.nwb.de

    Beurteilung der Reichweite einer im Erörterungstermin getroffenen tatsächlichen Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 2009
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.10.2008 - I R 63/07

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung

    Auszug aus BFH, 11.08.2010 - VIII B 68/10
    Die abstrakten Grenzen für den Abschluss einer sog. tatsächlichen Verständigung sind in der Rechtsprechung in ausreichendem Maße geklärt (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl II 2009, 121, m.w.N.).
  • VG Köln, 21.04.2004 - 8 K 154/04

    Umfang des Ermessens der Wehrersatzbehörden bei der Entscheidung über die Auswahl

    Auszug aus BFH, 11.08.2010 - VIII B 68/10
    Im Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) wegen des dinglichen Arrests (FG Baden-Württemberg 8 K 154/04) verständigten sich die Beteiligten u.a. darauf, dass der Kläger die rückständige Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 1993 bis 2002 von insgesamt ... EUR bezahlen und die insoweit geänderten Einkommensteuerbescheide nicht mit Rechtsmitteln angreifen werde.
  • BFH, 31.08.2009 - I B 21/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grenzen für den Abschluss einer tatsächlichen

    Auszug aus BFH, 11.08.2010 - VIII B 68/10
    Damit ist auch geklärt, dass eine trennscharfe Abgrenzung zwischen Tatfrage und Rechtsfrage nicht in allen Fällen nach abstrakten Maßstäben im Vorhinein möglich ist (BFH-Beschluss vom 31. August 2009 I B 21/09, BFH/NV 2010, 163).
  • BFH, 20.02.2014 - XI B 85/13

    Zulässigkeit und Grenzen einer tatsächlichen Verständigung; Regelsteuersatz -

    Diese Grenzen sind nämlich durch die Rechtsprechung des BFH bereits in ausreichendem Maße geklärt (vgl. Beschlüsse vom 11. August 2010 VIII B 68/10, BFH/NV 2010, 2009; vom 28. April 2011 III B 78/10, BFH/NV 2011, 1108).

    Insbesondere reicht die Frage, ob ein FG die Reichweite einer tatsächlichen Verständigung zutreffend beurteilt hat, in ihrer Bedeutung nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus und vermag deshalb der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 2009; in BFH/NV 2011, 1108).

  • FG Hamburg, 29.09.2016 - 1 K 3/16

    Anwendbarkeit der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG zur Herabsetzung der

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zudem inzwischen geklärt, dass eine trennscharfe Abgrenzung zwischen Tatfrage und Rechtsfrage nicht in allen Fällen nach abstrakten Maßstäben im Vorhinein möglich ist (BFH-Beschluss vom 11.08.2010 VIII B 68/10, BFH/NV 2010, 2009, m. w. N.).

    Die Frage, dass und unter welchen Voraussetzungen eine tatsächliche Verständigung zulässig ist, ist höchstrichterlich seit geraumer Zeit geklärt (s.o.; vgl. BFH-Urteil vom 08.10.2008 I R 63/07, BFHE 223, 194, BStBl II 2009, 121, m. w. N.) Insbesondere ist auch geklärt, dass eine trennscharfe Abgrenzung zwischen Tatfrage und Rechtsfrage nicht in allen Fällen nach abstrakten Maßstäben im Vorhinein möglich ist (BFH-Beschlüsse vom 11.08.2010 VIII B 68/10, BFH/NV 2010, 2009, und vom 31.08.2009 I B 21/09, BFH/NV 2010, 163).

  • BFH, 27.06.2011 - III B 91/10

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und höhere Gewalt i. S. des § 110 Abs.

    Diese Beurteilung reicht aber in ihrer Bedeutung über den konkreten Einzelfall nicht hinaus und vermag der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen (BFH-Beschluss vom 11. August 2010 VIII B 68/10, BFH/NV 2010, 2009).
  • BFH, 28.04.2011 - III B 78/10

    Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - Änderung aufgrund

    Diese Frage reicht in ihrer Bedeutung nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus und vermag der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. BFH-Beschluss vom 11. August 2010 VIII B 68/10, BFH/NV 2010, 2009).
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